Dein perfekter Reisebegleiter.

Alles drin, was du brauchst.

Rundum-Sorglos-Paket: Wir schützen dich bei Reiserücktritt, Reiseabbruch, Krankheit, Gepäckverlust und in Notfällen. Bei Flug- & Gepäckverspätung sogar in Echtzeit.

NEU: Sofortleistungen

Eine Versicherung, die dich bei Flug- und Gepäckverspätung sofort entschädigt. Ohne Wartezeit. Ohne Schadenmeldung. Wahlweise in Europa oder weltweit.

Super easy.

Du bist in 2 Minuten geschützt und bekommst bei Flug- oder Gepäckverspätung mit wenigen Klicks deine Sofortleistung. Einfacher geht‘s nicht.

Soforthilfe, wenn der Flug Verspätung hat:

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Das ist Pia. Sie bucht eine Reise und schließt anschließend den Reisekomplettschutz inkl. Sofortleistung ab.

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Pia registriert ihre Flugdaten 24 h vor Abflug im Sofortleistungsportal. Nun ist sie bei Flug- und Gepäckverspätungen bestens geschützt.

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Am Flughafen wird Pia automatisch benachrichtigt, dass ihr Flug 2 Stunden Verspätung hat.

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Zum Glück ist Pia gut versichert. Sie kann zwischen 25 € Sofortauszahlung per PayPal oder Banküberweisung und Zugang zur VIP-Flughafenlounge wählen.

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Pia entscheidet sich für die VIP-Lounge und genießt ein Mittagessen, während sie auf den Abflug wartet.

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Gut gelaunt und entspannt kommt Pia schließlich am Urlaubsort an.

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FRAGEN RUND UM DAS PRODUKT

  • Was ist durch das Basisprodukt Reisekomplettschutz abgedeckt?

    Reise-Rücktritt:

    Alle Kosten, die durch die Stornierung oder Umbuchung deiner Reise entstehen, sind mitversichert. Dazu zählen zum Beispiel Kosten zur Hotel- und/oder Flugstornierung sowie Umbuchungskosten.

    Reiseabbruch:

    Wenn du deine Reise abbrechen musst, können Kosten für die nicht mehr in Anspruch genommenen Reiseleistungen (z.B. Hotelkosten) oder zusätzliche Rückreisekosten entstehen. Diese Kosten zählen u.a. zu den versicherten Leistungen.

    Krankheit auf deiner Reise:

    Wirst du auf deiner Reise krank und musst vor Ort vom Arzt behandelt werden oder auch zurück transportiert werden, dann übernehmen wir die Kosten für Behandlung und Rücktransport.

    Gepäck:

    Wird auf deiner Reise Gepäck beispielsweise gestohlen oder beschädigt, dann leisten wir für die abhanden gekommenen Reisegepäckgegenstände.

    Im Notfall für dich da:

    Sollten dir im Ausland deine Zahlungsmittel (z.B. EC- und Kreditkarten) gestohlen werden, so helfen wir dir z.B. bei der Sperrung deiner Karten und nehmen Kontakt mit deiner Hausbank auf.

     

    Entsteht während deiner Reise ein Schaden, kannst du diesen ganz bequem über unsere Online-Schadenformulare melden. Wichtig dabei ist, dass du entsprechende Nachweise wie z.B. Buchungsbestätigungen, Kaufbelege oder ähnliches mit hochlädst.

  • Was ist durch den zusätzlichen Flug- und Gepäckverspätungsschutz mit Sofortleistungen abgedeckt?

    Beim Flug- und Gepäckverspätungsschutz mit Sofortleistung handelt es sich um sogenannte parametrische Versicherungsleistungen. D.h. dank datengesteuerter parametrischer Technologie können wir deinen Flug verfolgen und wissen bereits vor dir, ob dieser verspätet sein wird. Bei einer Verspätung von voraussichtlich mindestens zwei Stunden erhältst du eine entsprechende Benachrichtigung und bekommst in Echtzeit eine Sofortentschädigung oder Zugang zu einer Flughafenlounge.

    Voraussetzung, um die Sofortleistungen in Anspruch nehmen zu können, ist lediglich die Registrierung deiner Flug- und Passagierdaten mindestens 24 Stunden vor Abflug im Sofortleistungsportal.

    Kommt dein Gepäck nicht planmäßig auf dem Gepäckband an, musst du lediglich die PIR-Nummer, die du am Flughafen erhältst, ins Sofortleistungsportal eingeben und erhältst anschließend direkt deine Entschädigung.

    Eine Schadenmeldung über Online-Formulare ist beim Flug- und Gepäckverspätungsschutz mit Sofortleistungen hinfällig. Stattdessen kannst du dich in der Lounge zurücklehnen und entspannen, oder dir von der Sofortauszahlung etwas Schönes gönnen.

  • Wo gilt der Reisekomplettschutz inkl. Sofortleistung?

    Egal, wohin du reist – unsere Flug- und Gepäckverspätungsversicherung ist in jedem Land, weltweit gültig.

  • Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um die Sofortleistungen in Anspruch nehmen zu können?

    Um die Sofortleistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

    • Der Flug- und Gepäckverspätungsschutz gilt nur für die Reise, für die du die Versicherung abgeschlossen hast.
    • Du musst dich mindestens einen Tag vor dem geplanten Abflug online im Sofortleistungsportal angemeldet haben und dort deine Reise inkl. Flug- und Passagierdaten hinzugefügt haben.
    • Versichert sind die Personen, die als Passagiere für den verspäteten Flug bzw. die verspäteten Flüge im Sofortleistungsportal registriert wurden.
    • Du musst über ein Smartphone oder ein anderes mobiles Gerät verfügen und auf deiner Hin- und Rückreise in der Lage sein, Textnachrichten zu empfangen sowie Internetzugang haben. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir mit dir kommunizieren können, während du auf deinen Flug oder dein Gepäck wartest.

    Detaillierte Informationen über Versicherungsleistungen, Bedingungen, versicherte Ereignisse, Deckungsgrenzen, etc. findest du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

  • Welche Deckungsgrenzen gibt es und wie viele Flüge und Gepäckstücke sind versichert?

    Du kannst für deine Reise bis zu fünf Flüge über das Sofortleistungsportal registrieren. Im Schadenfall erhältst du für zwei verspätete Flüge eine Sofortleistung. In der Flugverspätungsversicherung mit Sofortleistung ist lediglich die Verspätung von Flügen inkludiert. Flugannullierungen oder ähnliches sind nicht abgedeckt.  

    Solltest du deinen Flug zum Beispiel aufgrund einer schweren Erkrankung gar nicht erst antreten, so ist dieser Schaden über das Basisprodukt, den Reisekomplettschutz, abgedeckt. In diesem Fall meldest du den Reiserücktritt einfach über den herkömmlichen Weg. Am besten nutzt du dafür unsere Online-Schadenformulare.

    Über den Gepäckverspätungsschutz mit Sofortleistung ist je ein Gepäckstück pro versicherter Person auf dem Hinflug abgedeckt. Bei Verspätung des Gepäcks um mindestens zwei Stunden stehen damit jeder versicherten Person 50 € Entschädigung zu. Stellt sich später heraus, dass Gepäckstücke beispielsweise komplett verloren gegangen sind, ist der Gepäckverlust über das Basisprodukt, den Reisekomplettschutz, abgedeckt. In diesem Fall meldest du den Schaden einfach über den herkömmlichen Weg. Am besten nutzt du dafür unsere Online-Schadenformulare.

    Detaillierte Informationen über Versicherungsleistungen, Bedingungen, versicherte Ereignisse, Deckungsgrenzen, etc. findest du außerdem in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

  • Wie erhalte ich Zugang zum Sofortleistungsportal?

    Nach erfolgreichem Produktabschluss erhältst du von uns per E-Mail einen Link zum Portal. Bei Klick auf diesen Link werden bereits Basisdaten wie dein Name oder deine Versicherungsnummer ans Portal übermittelt. Du musst lediglich noch dein Passwort festlegen.

    Im Sofortleistungsportal kannst du direkt deine Reise, mit allen Flug- und Passagierdaten hinzufügen. Insgesamt kannst du bis zu fünf Flüge im Portal anlegen, spätestens 24 Stunden vor Abflug.  Zur Sicherheit erinnern wir dich kurz vor deiner Reise noch einmal per SMS an eine rechtzeitige Registrierung deiner Reisedaten.

  • Auf welche Auszahlungsmittel wird die Entschädigung gutgeschrieben?

    Nach Registrierung im Sofortleistungsportal solltest du deine gewünschte Auszahlungsmethode hinterlegen. Aktuell stehen folgende Auszahlungsmethoden zur Verfügung:

    • Banküberweisung (diese wird im Schadenfall sofort ausgelöst)
    • PayPal

    Zusätzlich ist die Sofortleistung bei Flugverspätung auch in Form eines Lounge-Passes möglich. Mit dem Lounge-Pass erhält jede versicherte Person Zugang zu verfügbaren und teilnehmenden Flughafen-Lounges. 

  • Was passiert, wenn der Reisebuchende eine Versicherung für andere Personen abschließt?

    Nehmen wir an, du schließt den Reisekomplettschutz inkl. Sofortleistungen für andere Personen ab. In diesem Fall bist du der Versicherungsnehmer, also die Person, mit der der Versicherungsvertrag geschlossen wird. Die anderen Personen sind die versicherten Personen, also jene Personen, die durch die Versicherung geschützt sind. Wenn Versicherungsnehmer und versicherte Personen nicht übereinstimmen und der Versicherungsnehmer nicht mitreist, dann haben die versicherten Personen keinen eigenen Zugang zum Sofortleistungsportal und können im Schadenfall auch nicht die notwendigen Prozessschritte über das Sofortleistungsportal durchlaufen, um eine Sofortleistung zu erhalten.

    Im Schadenfall gibt es daher zwei Möglichkeiten: Entweder die versicherten Personen nehmen Kontakt zum Versicherungsnehmer auf, so dass dieser die nötigen Schritte im Sofortleistungsportal durchlaufen und die Entschädigung in Echtzeit auslösen kann. Oder, sofern eine Kontaktaufnahme zwischen Versicherungsnehmer und versicherten Personen nicht möglich ist, kann die Entschädigung nicht in Echtzeit erfolgen. In dem Fall bitten wir dich, den Schaden nachträglich inkl. Nachweise bei uns einzureichen. Wende dich in solchen Fällen bitte direkt an unser Service-Team. Dieses ist per Telefon unter der Nummer +49 30 896 770 110 oder per E-Mail unter der Adresse schaden@berlin-direktversicherung.de erreichbar.  

    Wichtig für die manuelle Einreichung des Schadens sind folgende Informationen:

    • Deine Versicherungsnummer
    • Nachweis deiner Airline über die Flugverspätung bzw. bei Gepäckverspätung eine Kopie des PIR-Scheins
    • Nachweis der Flugbuchung (inkl. Namen der Flugpassagiere)
  • Ab wann gilt der Flug als verspätet und welche Entschädigung erhalte ich?

    Flugverspätungen werden von den meisten Fluggesellschaften automatisch an die zentrale Verspätungsdatenbank der Flughäfen gemeldet. Dadurch sind wir in der Lage, Flugverspätungen in Echtzeit mitzuverfolgen. Hat dein Flug eine Verspätung von mindestens zwei Stunden, hast du Anspruch auf eine Entschädigung. Du hast die Wahl zwischen einer Sofortauszahlung in Höhe von 25 € pro versicherter Person oder kostenfreiem Zugang zur Flughafen-Lounge inkl. Speisen und Getränke (Lounges abgedeckt durch DragonPass). Bei mehreren versicherten Personen erhalten alle dieselbe Art der Entschädigung.

  • Welche Voraussetzungen gibt es, um die Sofortleistung bei Flugverspätungen in Anspruch nehmen zu können?

    Der Flugverspätungsschutz mit Sofortleistung gilt lediglich für die gebuchte Reise, für die du die Versicherung abgeschlossen hast. Es handelt sich um eine Einmalversicherung, d.h. der Versicherungsschutz endet nach der Reise bzw. mit der Inanspruchnahme der maximal möglichen Versicherungsleistungen je versicherter Person.

    Um die Sofortleistungen in Anspruch nehmen zu können, musst du deine Flugdaten spätestens 24 Stunden vor Abflug im Sofortleistungsportal registrieren. Du kannst für deine Reise bis zu fünf Flüge mit den entsprechenden Flugnummern und Namen der versicherten Personen registrieren. Im Schadenfall erhältst du für zwei verspätete Flüge eine Sofortleistung pro versicherter Person.

  • Was passiert, wenn ich die 24-Stunden-Frist für die Registrierung meines Fluges verpasse?

    Solltest du deinen Flug nicht rechtzeitig spätestens 24 Stunden vor Abflug über das Sofortleistungsportal registriert haben, hast du bei einer Flugverspätung leider keinen Anspruch auf die Sofortleistungen. Auch eine nachträgliche Registrierung des Fluges ist nicht möglich, da die Erfassung der Flugdaten im Sofortleistungsportal zwingend 24 Stunden VOR dem Abflug erfolgen muss.

  • Was passiert, wenn ich auf meiner Reise mehrere Flüge habe? Muss ich alle Flüge registrieren?

    Um den vollen Versicherungsschutz genießen zu können, musst du alle Flüge (max. fünf Flüge) im Sofortleistungsportal jeweils mindestens 24 Stunden vor Abflug mit den entsprechenden Flugnummern und Namen der versicherten Personen registrieren.

  • Für wie viele verspätete Flüge erhalte ich durch den Flugverspätungsschutz eine Entschädigung?

    Im Schadenfall erhältst du für zwei verspätete Flüge eine Sofortleistung pro Person. Sind auf deiner Reise von insgesamt fünf registrierten Flügen beispielsweise der zweite, dritte und fünfte Flug verspätet, dann erhältst du für die ersten beiden verspäteten Flüge, in diesem Beispiel für den zweiten und dritten Flug, jeweils eine Sofortleistung.

  • Benötige ich einen Internetzugang, um den Service nutzen zu können, wenn mein Flug Verspätung hat?

    Ja, denn du erhältst sowohl die Benachrichtigung mit deinem Zugangscode für den Abruf deiner Sofortleistung per SMS und E-Mail als auch den Zugang zur Flughafenlounge in Echtzeit. Dazu benötigst du eine Internetverbindung.

  • Sind Roaming- oder WLAN-Gebühren durch die Versicherung abgedeckt?

    Roaming- oder Mobilfunkgebühren (einschließlich SMS- oder Datengebühren) sind in den Leistungen nicht inkludiert. Die gute Nachricht: Die meisten Flughäfen bieten mittlerweile kostenfreies WLAN an, so dass dir diesbezüglich keine zusätzlichen Kosten entstehen.

  • Was muss ich tun, wenn mein Flug nicht nur Verspätung hat, sondern komplett annulliert wird?

    Leider sind Flüge, die von der Fluggesellschaft storniert werden, nicht von unserer Versicherung abgedeckt. Unser Echtzeit-Flugverspätungsschutz bietet dir lediglich Hilfe bei Flugverspätungen. Wende dich bei Flugannullierungen am besten direkt an deine Fluggesellschaft. Diese kann dir in Bezug auf Ersatzflüge oder Erstattungen weiterhelfen.

  • Angenommen, ich verpasse aufgrund einer Flugverspätung einen Anschlussflug. Bekomme ich eine Entschädigung?

    Die Berlin Direkt Flugverspätungsversicherung gilt nur für den verspäteten Flug. Etwaige Folgekosten aufgrund verpasster Anschlussflüge sind nicht versichert. Wende dich bei verpassten Anschlussflügen am besten direkt an deine Fluggesellschaft. Diese kann dir in Bezug auf alternative Flüge oder Erstattungen weiterhelfen.

  • Wie melde ich eine Flugverspätung?

    Sollte einer deiner Flüge, die du im Sofortleistungsportal registriert hast, verspätet sein, musst du zunächst nichts weiter tun. Da du uns deine Flugdaten vorab bereits über das Sofortleistungsportal mitgeteilt hast, können wir deinen Flug mitverfolgen und wissen bereits vor dir, ob dein Flug eine Verspätung haben wird. Im Falle einer Verspätung von mindestens zwei Stunden erhältst du von uns proaktiv eine Benachrichtigung via SMS oder E-Mail. Du musst dann lediglich auf den darin enthaltenen Link klicken und dich für die Art der Entschädigung entscheiden (Sofortauszahlung in Höhe von 25 € pro versicherter Person oder ein kostenfreier Zugang zur Flughafen-Lounge inkl. Speisen und Getränke).

  • Wie erhalte ich meine Entschädigung im Falle einer Flugverspätung?

    Sobald uns eine Verspätung deines Fluges von voraussichtlich mindestens zwei Stunden bekannt wird, informieren wir dich automatisch. Sofern der Flug nachverfolgbar ist, musst du uns keine zusätzlichen Beweise für die Verspätung deines Fluges vorlegen.

    Du kannst zwischen einer Entschädigung in Form einer Sofortauszahlung oder eines kostenlosen Lounge-Zugangs wählen. Entscheidest du dich für die Sofortauszahlung, wird der Betrag von 25 € direkt auf das gewünschte Auszahlungsmittel gutgeschrieben (bitte beachte, dass der tatsächliche Geldeingang je nach hinterlegter Auszahlungsmethode zeitlich leicht variieren kann). Entscheidest du dich für den Lounge-Zugang, erhältst du den Lounge-Pass in Echtzeit und kannst diesen sofort nutzen.

  • Kann ich während meiner Reise mehr als einmal auf die Leistungen der Flugverspätungsversicherung zugreifen?

    Ja, du kannst bis zu fünf Flüge im Portal registrieren. Wenn es bei diesen versicherten Flügen zu mehreren Flugverspätungen von jeweils mindestens zwei Stunden kommt, hast du für zwei von den fünf Flügen Anspruch auf eine Sofortleistung. D.h. du kannst z.B. bei zwei verspäteten Flügen auch zwei Mal einen Lounge-Zugang erhalten.

  • Was passiert, wenn ich zwar alle meine Flüge rechtzeitig im Portal registriert habe, mein Flug aber aufgrund eines technischen Fehlers nicht nachverfolgt werden kann?

    In der Regel können alle Flüge, die du im Sofortleistungsportal registrierst, von uns mitverfolgt werden. Sollte es in Ausnahmefällen vorkommen, dass dein Flug um mindestens zwei Stunden verspätet ist, jedoch aus technischen Gründen nicht nachverfolgt werden kann, kann die Entschädigung leider nicht in Echtzeit erfolgen.

    Stattdessen wendest du dich in solchen Fällen bitte direkt an unser Service-Team. Dieses ist per Telefon unter der Nummer +49 30 896 770 110 oder per E-Mail unter der Adresse schaden@berlin-direktversicherung.de erreichbar.

    Wichtig für die manuelle Einreichung des Schadens sind folgende Informationen:

    • Deine Versicherungsnummer
    • Nachweis deiner Airline über die Flugverspätung. Sollte dies nicht möglich sein, empfehlen wir dir, andere Nachweise einzureichen, die die Flugverspätung belegen können, beispielsweise ein Foto von der Anzeigetafel am Gate, auf welcher die Flugverspätung ersichtlich ist.
    • Nachweis der Flugbuchung (inkl. Namen der Flugpassagiere)

    Daraufhin wird der Schaden manuell durch unsere Mitarbeiter geprüft. Wird der Schaden genehmigt, erhältst du anschließend eine Entschädigung in Höhe von 25 €.

  • Was muss ich tun, wenn mein Gepäck verspätet ist?

    Solltest du nach deiner Ankunft am Zielflughafen feststellen, dass dein Gepäck nicht planmäßig auf dem Gepäckband angekommen ist, dann meldest du dein Gepäck bitte direkt am Kundendienstschalter deiner Fluggesellschaft oder dem dafür vorgesehenen Gepäckserviceschalter (Lost & Found) am Flughafen als verspätet. Dort erhältst du eine Trackingnummer (die sogenannte PIR-Vorgangsnummer). Diese Nummer gibst du anschließend im Sofortleistungsportal ein. Anschließend erhältst du automatisch deine Sofortauszahlung.

    Stellt sich später heraus, dass Gepäckstücke beispielsweise komplett verloren gegangen sind, ist der Gepäckverlust über das Basisprodukt, den Reisekomplettschutz, abgedeckt. In diesem Fall meldest du den Schaden einfach über den herkömmlichen Weg. Am besten nutzt du dafür unsere Online-Schadenformulare.

  • Was passiert, wenn ich keine PIR-Nummer bekomme?

    Es kann verschiedene Gründe haben, dass du bei vermisstem Gepäck an manchen Flughäfen keine PIR-Nummer erhältst. Wenn dies in seltenen Fällen einmal vorkommt, dann kannst du im Sofortleistungsportal anstelle der PIR-Vorgangsnummer auch einen anderen schriftlichen Nachweis deiner Airline über die Verspätung deines Gepäcks hochladen, wie beispielsweise ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass dein Gepäck als vermisst gemeldet wurde.

    Die Gepäckserviceschalter (Lost & Found) an den Flughäfen sind in der Regel durchgängig besetzt. Sollte es dennoch nicht möglich sein, vor Ort einen schriftlichen Nachweis über die Gepäckverspätung zu erhalten, kann die Airline in der Regel auch im Nachgang um einen Nachweis gebeten werden. Bitte beachte, dass in diesen seltenen Fällen aufgrund des zusätzlich notwendigen Prüfprozesses keine Auszahlung in Echtzeit erfolgt, sondern erst nach erfolgreicher manueller Prüfung des Schadens.

  • Habe ich bei verspätetem Gepäck sowohl auf dem Hin- als auch dem Rückflug Anspruch auf Sofortleistungen?

    Der Versicherungsschutz gilt bei Gepäckverspätung lediglich auf deinem Hinflug in das Zielland.

  • Wie viele Koffer sind je Person versichert?

    Pro versicherter Person ist jeweils ein Gepäckstück versichert. Wenn du also beispielsweise als fünfköpfige Familie reist, alle Personen mitversichert sind und alle fünf Koffer am Zielflughafen verspätet sind, dann hätte deine Familie fünf Mal Anspruch auf die Sofortauszahlung.

  • Welche Entschädigung erhalte ich bei einer Gepäckverspätung?

    Wenn du deinen Koffer am Zielflughafen als verspätet gemeldet und die PIR-Vorgangsnummer ins Sofortleistungsportal eingegeben hast, steht dir eine Sofortauszahlung in Höhe von 50 € zu. Je nachdem, welche Auszahlungsmethode du im Sofortleistungsportal hinterlegt hast, kann der tatsächliche Geldeingang zeitlich leicht variieren.

  • Kann es vorkommen, dass ich die Entschädigung bei Gepäckverspätung nicht in Echtzeit erhalte?

    Wenn dein Gepäck am Zielflughafen nach zwei Stunden nicht angekommen ist, sich das Gepäck jedoch in der Obhut eines Flughafenbetreibers oder einer Fluggesellschaft befindet, welches das Tracken der Gepäckstücke nicht zulässt, dann lade über das Sofortleistungsportal bitte einen alternativen offiziellen Nachweis der Gepäckverspätung hoch.  Anschließend werden diese Belege manuell von unseren Mitarbeitern geprüft. Wird der Schaden genehmigt, so erhältst du anschließend die Entschädigung in Höhe von 50 €.

    Ist dein Gepäck am nächsten Kalendertag immer noch nicht angekommen, greift unsere reguläre Gepäckverspätungsversicherung, die bereits im Basisprodukt Reisekomplettschutz inkludiert ist. Hier steht dir zwar keine Sofortleistung zu, jedoch erfolgt die Schadenregulierung über den herkömmlichen Weg und wir erstatten dir die Kosten für Ersatzkäufe, sofern alle Belege vorliegen.

    Ist dein Gepäck komplett verloren gegangen, greift unsere Gepäckverlustversicherung, die im Reisekomplettschutz ebenfalls bereits standardmäßig inkludiert ist. Melde deinen Schaden in diesem Fall gerne im Nachgang über unser Schadenformular. Wichtig dabei ist, entsprechende Anschaffungsbelege der verloren gegangenen Inhalte des Gepäckstücks mit anzuhängen. Diese sind bei der Schadenprüfung wichtig, um die zu erstattende Summe zu ermitteln.

  • Wie unterscheidet sich der Echtzeit-Gepäckverspätungsschutz von der Gepäckversicherung, die standardmäßig bereits im Reisekomplettschutz enthalten ist?

    Im Rahmen des Gepäckverspätungsschutzes mit Sofortleistung hast du Anspruch auf eine Entschädigung, falls dein Gepäck zwei Stunden nach der Landung noch nicht am Zielflughafen angekommen ist, sofern du deinen Hinflug rechtzeitig über das Sofortleistungsportal registriert hast, und uns im Schadenfall die PIR-Nummer übermittelst. Du erhältst dann sofort 50 € auf deine hinterlegte Auszahlungsmethode gutgeschrieben (bitte beachte, dass der tatsächliche Geldeingang je nach hinterlegter Auszahlungsmethode zeitlich leicht variieren kann). Dieses Guthaben dient dir am Flughafen bzw. am Zielort als kleine Soforthilfe.

    Im Basisprodukt Reisekomplettschutz ist bereits eine Gepäckversicherung enthalten, die sowohl für komplett verloren gegangenes Gepäck als auch für Gepäckverspätungen leistet. Der Unterschied zum Echtzeit-Schutz ist, dass dein Schaden über den herkömmlichen Weg reguliert wird. Das bedeutet: Du meldest den Schaden im Nachgang über unser Schadenformular und musst dabei zwingend entsprechende Belege der Ersatzkäufe mit einreichen, sowie auch den PIR-Schein mit der PIR-Nummer des verspäteten Gepäcks hochladen. Wird der Schaden erfolgreich reguliert, erhältst du, je nach Summe der Belege, bis zu 250 € für Einzelpersonen bzw. bis zu 500 € für Familien erstattet. Dieses Guthaben dient dir als Entschädigung, um Kleidung und Dinge des täglichen Bedarfs nachkaufen zu können, die auch im ursprünglichen Koffer enthalten waren.

  • Was muss ich tun, wenn mein Gepäck komplett verloren gegangen ist?

    Ist dein Gepäck komplett verloren gegangen, dann greift unsere Gepäckverlustversicherung, die im Reisekomplettschutz bereits standardmäßig enthalten ist. Melde deinen Schaden gerne im Nachgang über unser Schadenformular. Wichtig dabei ist, entsprechende Anschaffungsbelege der verloren gegangenen Inhalte des Gepäckstücks mit anzuhängen. Außerdem benötigen wir für die Schadenprüfung eine sogenannte "endgültige Verlustbestätigung" der Fluggesellschaft, die du uns bitte über das Schadenformular übermittelst.

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Detaillierte Informationen zu unserem Reisekomplettschutz inkl. Sofortleistung

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