Für Cycloholics!

Wertvoll zum kleinen

Preis.

Dein neues Lieblingsrad kannst du bei uns bis zu 10.000 EUR versichern – und das Beste dabei ist, dass du im Schadenfall den kompletten Neuwert bekommst.

Umfangreicher Schutz

– überall.

Europaweit. Ob in der Stadt oder auf einer Radreise, wir schützen dich vom Diebstahl bis zur Reparatur. Von der Pannenhilfe vor Ort bis zum Reise-Gepäckschutz. Auf uns ist Verlass.

Easy, schnell und

stressfrei.

Schneller Abschluss – in nur wenigen Schritten zum Versicherungsschutz.

Online Schadenmeldung – schnelle und unkomplizierte Auszahlung. Damit bist du schnell wieder on the Rad again!

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Sekundenschnell ein paar Fragen und Antworten für dich

  • Warum brauche ich eine Radversicherung, wenn ich schon eine Hausratversicherung habe?

    Eine Hausratversicherung schützt dein Rad nur bei Einbruchdiebstahl aus deiner Wohnung, deinem Haus oder deiner Garage. Unsere Fahrradversicherung bietet dir dagegen:

    • Rund-um-die-Uhr-Schutz weltweit: Dein Fahrrad ist gegen Diebstahl und Beschädigung geschützt – ohne Einschränkungen durch Uhrzeit oder Ort.
    • Notfallhilfe in Europa: Bei einer Panne helfen wir dir, z. B. mit einem Abschleppdienst oder einer Werkstatt.   
    • Der volle Wert: Die Hausratsversicherung erstattet bei Diebstahl oft nur 1% der Gesamtversicherungssumme, du erhältst also nicht die volle Entschädigung. Mit unserer Fahrradversicherung bekommst du dagegen den Neuwert – ohne Abzüge und Selbstbeteiligung.
    • Mehr Leistungen: Wir übernehmen Reparaturkosten, Verschleißschäden und bieten dir einen Schutzbrief bei Pannen oder Unfällen – das gibt es bei der Hausratversicherung nicht.
  • Welche Räder können versichert werden?

    • Dein Fahrrad oder E-Bike darf beim Abschluss der Versicherung nicht älter als 6 Monate sein.    
    • Der Kaufpreis (inkl. Schloss, Zubehör und Gepäck) darf maximal 10.000 Euro betragen.    
    • Es muss privat genutzt und bei einem offiziellen Fachhändler gekauft worden sein. Als Nachweis reicht die Originalrechnung.
  • Welche Räder können nicht versichert werden?

    Wir können leider keine Versicherung anbieten für:

    •  Räder, die von Privatpersonen gekauft wurden                                          
      •  Spezielle Räder wie Carbonräder, Velomobile, Dirtbikes oder Eigenbauten (wenn der Umbauwert mehr als 20 % des Kaufpreises beträgt)
    • Gewerblich genutzte Fahrräder oder Räder von Sharing-Anbietern
    • Räder, die eine Zulassung oder Versicherungspflicht benötigen
    • Fahrräder, die nicht bei einem offiziellen Fachhändler gekauft wurden
  • Welche Sicherheitsanforderungen gibt es?

    Damit dein Rad gut geschützt ist und der Versicherungsschutz greift:

    • Schließe dein Rad mit einem Schloss (ab 29 Euro) an einen festen Gegenstand an.
    • Für Räder ab 1.000 Euro Kaufpreis empfehlen wir ein Schloss ab 49 Euro oder eines mit ADFC- oder VdS-Zertifizierung.
    • Diese Regel gilt auch für Gemeinschaftskeller oder Fahrradträger am Auto.
  • Was muss ich im Schadenfall tun?

    1. Bei Pannen oder Notfällen: Ruf unsere Hotline unter +49 346 465 465 an. Wir helfen dir beispielsweise mit Pannenhilfe, bei der Suche nach einer Fachwerkstatt vor Ort, Abschleppdienst oder einem Ersatzfahrrad.
    2. Bei Diebstahl oder Beschädigung: Melde den Schaden direkt online über unser Schadenformular. Wir setzen uns dann mit dir in Verbindung.


    Wichtig: Melde Diebstähle oder Unfälle auch bei der Polizei und reiche eine Liste der gestohlenen oder beschädigten Gegenstände ein.                                                                                                                                                                                                                                                                                                          

  • Welche Unterlagen brauche ich im Schadenfall?

    • Rechnungen und Kaufbelege für das Rad, das Schloss und Zubehör.    
    • Bei Reparaturen: die Reparaturkostenrechnung.    
    • Bei Diebstahl oder Unfall: eine Kopie der Polizeianzeige.
  • Warum ist die Rahmennummer wichtig?

    Die Rahmennummer hilft, dein Fahrrad eindeutig zu identifizieren. 
    Du musst sie bei Vertragsabschluss angeben. Falls dein Fahrrad keine Rahmennummer hat, lass es bei einem Fachhändler, dem ADFC oder der Polizei codieren.

  • Wann greift der Schutz bei Verschleißschäden?

    • Dein Fahrrad darf nicht älter als 3 Jahre sein.    
    • Es gibt eine Wartezeit von 6 Monaten nach Vertragsabschluss, bevor wir Verschleißschäden übernehmen.
    • Nach dem Austausch von Reifen oder Bremsen beginnt für diese Teile eine neue Wartezeit von 6 Monaten.
  • Welche Entschädigung kann ich erwarten?

    Wenn dein Fahrrad gerade erst drei Monate alt war und du es durch Diebstahl oder Totalschaden verlierst, ist das besonders ärgerlich, da es in dieser Zeit am meisten an Wert verliert. In solchen Fällen greift die Neuwertentschädigung. Diese Regelung sieht vor, dass dir im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls der Neupreis deines Fahrrades erstattet wird. 

    Es ist wichtig, dass du dir ein neues Rad gleicher Art und Güte zulegst und uns darüber einen Nachweis einreichst. So kannst du sicherstellen, dass du für den Verlust deines Fahrrades angemessen entschädigt wirst und weiterhin ein qualitativ hochwertiges Fahrrad nutzen kannst.

  • Warum gibt es die Versicherung nicht überall in Deutschland?

    In manchen Regionen Deutschlands gibt es besonders viele Fahrraddiebstähle. Dort können wir die Versicherung leider nicht anbieten, weil die Kosten für Schäden zu hoch wären. Wir beobachten die Situation aber und hoffen, bald wieder überall verfügbar zu sein.

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