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Egal ob du gesetzlich versichert bist oder freie Heilfürsorge beziehst. Unsere Tarife sind genau das Richtige für dich.

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Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Zahnzusatzversicherung

  • Warum lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

    Da die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) immer weniger Kosten bei Zahnbehandlungen übernehmen, ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung heutzutage schon fast unausweichlich. Sobald die Zahnarztrechnung den befundbezogenen Festzuschuss der GKV übersteigt, muss der Restbetrag aus eigener Tasche bezahlt werden – und das kann schnell sehr teuer werden. Das hat zur Folge, dass sich immer weniger Menschen eine gute Zahnbehandlung bzw. einen guten Zahnersatz leisten können. Wer sich also künftig gegen etwaige Zuzahlungen absichern möchte, benötigt eine private Zahnvorsorge. Mit unseren umfangreichen Tarifen sorgen wir also dafür, dass du stets dein Lächeln behältst und gleichzeitig deinen Geldbeutel schonst.

  • Wann kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

    Gute Zahngesundheit ist wichtig. Deshalb kannst du unsere Zahnzusatzversicherung jederzeit abschließen. 

  • Welche Leistungen erbringt die Zahnzusatzversicherung im Schadensfall?

    Die Leistungen der Zahnzusatzversicherungen bestehen grob aus drei Komponenten/Bausteinen: Zahnbehandlung, Zahnersatz und sonstigen Leistungen.

    Unter einer Zahnbehandlung werden folgende zahnerhaltenden Maßnahmen verstanden:

    • Kunststoff- und Kompositfüllungen (dentinadhäsive Konstruktionen / Füllungen),
    • Wurzelbehandlungen inkl. elektrometrischer Wurzellängenmessung, Behandlung mit dem OP-Mikroskop,
    • Mikroinvasive Kariesinfiltration,
    • Parodontosebehandlungen

    Als Zahnersatz gelten folgende Maßnahmen:

    • Brücken, Kronen (z. B. Stiftkronen, Teleskopkronen und Teilkronen) inkl. Verblendungen bis zum Zahn 8  und Inlays (Einlagefüllungen), Onlays und Overlays,
    • prothetische Leistungen wie Voll- und Teilprothesen,
    • Implantologische Leistungen einschließlich Knochenaufbau und auf Implantaten getragener Zahnersatz (Supra-konstruktionen),
    • Keramikverblendschalen (Veneers), sofern medizinisch notwendig,
    • Reparatur von Zahnersatz,
    • Aufbissbehelfe und Schienen.

    Sonstige Versicherungsleistungen bezeichnen den Zugang zahnprophylaktischen Maßnahmen sowie erweiterte Maßnahmen zur Schmerzlindernung.

    Als erstattungsfähige zahnprophylaktische Maßnahmen gelten:

    • professionelle Zahnreinigung (PZR),
    • Fissurenversiegelung,
    • Fluoridierung,
    • Speicheltest zu Keimbestimmung (Bakterien- / DNA-Test),
    • Politur der Zähne,
    • Kariesrisikodiagnostik,
    • Erstellung eines Mundhygienestatus,
    • Kontrolle des Übungserfolgs.

    Als erstattungsfähige erweiterte Maßnahmen zur Schmerzausschaltung gelten:

    • Akupunktur,
    • Vollnarkose bei Implantatbehandlungen,
    • Lachgas-Sedierung,
    • Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf).
  • Welche Ausschlüsse gibt es bei der Zahnzusatzversicherung?

    Nobody is perfect – auch wir nicht. So gerne wir auch wollen, können wir nicht alle Risiken und Gefahren versichern. Daher ersetzen wir keine Aufwendungen für bereits vor Vertragsabschluss bekannte, begonnene oder ärztlich angeratene Behandlungen sowie für vor Vertragsschluss fehlende und nicht dauerhaft ersetzte Zähne.

    Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz

    • für kosmetische Zahnbehandlungen,
    • für stationäre zahnärztliche Behandlungen
    • für von der versicherten Person vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen,
    • Aufwendungen für Heilbehandlungen sowie zahntechnische Laborarbeiten und Materialien, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen oder die das medizinisch notwendige Maß übersteigen; in diesen Fällen können wir unsere Versicherungsleistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen,
    • wenn die ambulante Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte, in Krankenhäusern oder in medizinischen Versorgungszentren durchgeführt wird, deren Rechnungen wir aus wichtigem Grund von der Erstattung ausgeschlossen haben; dies setzt voraus, dass wir Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls über den Leistungsausschluss benachrichtigt haben; sofern zum Zeitpunkt der Benachrichtigung ein schwebender Versicherungsfall vorliegt, leisten wir nicht für die Aufwendungen, die nach Ablauf von 3 Monaten seit der Benachrichtigung entstanden sind,
    • für Behandlungen durch Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Eltern oder Kinder; nachgewiesene Sachkosten und Auslagen ersetzen wir tarifgemäß,
    • Krankheiten, Krankheitsfolgen oder Unfallfolgen, die als Wehrdienstbeschädigung anerkannt worden sind,
    • für durch Kriegsereignisse verursachte Krankheiten, Krankheitsfolgen oder Unfallfolgen; wird die versicherte Person außerhalb Deutschlands vom Eintritt des Kriegsereignisses überrascht und kann das betroffene Gebiet aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht verlassen, besteht Versicherungsschutz; terroristische Anschläge gelten nicht als Kriegsereignisse.
  • Gibt es eine Wartezeit, bevor ich die Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen kann?

    Nein, bei keinem unserer Tarife besteht eine besondere Wartezeit. Du hast also sofort Zugang zu deinen Versicherungsleistungen. Allerdings sind Behandlungen, die vor dem Abschluss der Versicherung durch einen Zahnarzt festgestellt wurden, vom Versicherungsschutz ausgenommen.

  • Gibt es eine Leistungsbegrenzung in den ersten 4 Jahren?

    In den ersten vier Jahren ist die Erstattung mittels Zahnstaffel (siehe Tarifblatt) reglementiert. Das heißt, ab dem fünften Jahr gibt es keine jährliche Begrenzung mehr. Bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Anwendung der Zahnstaffel.

  • Gibt es bei der Zahnzusatzversicherung eine Selbstbeteiligung?

    Nein, um deinen Geldbeutel zu schonen, verzichten wir auf eine Selbstbeteiligung. Damit schonen wir nicht nur deine Haushaltskasse, sondern möchten vielmehr diejenigen zum Zahnarztbesuch ermutigen, die trotz starker Schmerzen aus Angst vor der Rechnung den Arzttermin vor sich her schieben.

  • Wie viel kostet eine Zahnzusatzversicherung und wonach richten sich die Kosten?

    Die Kosten der Zahnzusatzversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Vorrangig sind für die Berechnung der Prämie dein Alter sowie der aktuelle Zustand deiner Zähne ausschlaggebend. Darüber hinaus sind Angaben über fehlende Zähne sowie über angeordnete oder bereits vergangene Zahnbehandlungen prämienrelevant.

    Beispiel: Ein 23 jähriger Student zahlt für den Tarif DZM ab 5,70 € pro Monat, ein 44 jähriger Mann dagegen 16,75 € pro Monat

  • Wie lange geht der Vertrag und wann kann ich ihn kündigen?

    Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren und verlängert sich ohne Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer hast du das Recht, deinen Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des laufenden Monats in Textform zu kündigen.

  • Wie entwickelt sich der Beitrag mit zunehmendem Alter?

    Grundsätzlich gilt: Je älter du wirst, desto mehr teure Zahnbehandlungen benötigst du.
    Aus diesem Grund steigt der Beitrag ab dem 25. bis zum 65. Lebensjahr in leichten Sprüngen an. Dies passiert fast alle fünf Jahre und ist im Vorhinein geplant.
    Oder anders gesagt: Der Beitrag hängt von den Kosten ab, die die jeweilige Altersgruppe im Durchschnitt verursacht.
    Es gibt folgende Altersgruppen:

     

    Monatsprämien nach Altersstufen DZ DZM DZL
    0 - 24 Jahre 0,95 EUR 5,70 EUR 9,90 EUR
    25 - 34 Jahre 3,90 EUR 16,75 EUR 26,90 EUR
    35 - 44 Jahre 6,50 EUR 16,75 EUR 32,95 EUR
    45 - 49 Jahre 9,80 EUR 22,50 EUR 39,90 EUR
    50 - 54 Jahre 9,80 EUR 24,50 EUR 39,90 EUR
    55 - 59 Jahre 12,95 EUR 27,50 EUR 49,95 EUR
    60 - 64 Jahre 12,95 EUR 29,15 EUR 49,95 EUR
    65 - 104 Jahre 13,50 EUR 29,15 EUR 55,50 EUR

     

    Du bist PAYBACK Kunde? Prima – dann kannst du mit unseren leistungsstarken Tarifen DZM und DZL ordentlich PAYBACK Punkte sammeln. Der Tarif DZ steht im PAYBACK Programm leider nicht zur Verfügung.

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