Abenteuer voraus!

Für Weltenbummler.

Weltweiter Versicherungsschutz, egal wo die Reise hingeht – bis zu 5 Jahre. Wir schützen dich auch für bis zu 6 Wochen während deines Heimataufenthaltes.

Ohne Wenn & Aber.

Ob Krankheit, Unfall, Reisepass weg oder Rucksack kaputt auf dem Gepäckband. Mit uns bist du bestens geschützt, sogar wenn du versehentlich jemand anderem einen Schaden zufügst.

Immer für dich da.

Unsere Notfallversicherung – dein Schutzengel auf deinem Abenteuer. Wir organisieren für dich Krankentransport, Gepäckrückholung, Rücktransport nach Hause – 24/7/365.

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Du willst es genau wissen?

  • Wer kann sich versichern?

    Mit der Work & Travel Versicherung können sich folgende Personen absichern, wenn sie ins Ausland gehen:

    • Au-pairs
    • Schüler
    • Studenten
    • Sprachschüler
    • Stipendiaten
    • Doktoranden
    • Work & Travel-Teilnehmer

    Wichtig:

    • Du darfst höchstens 35 Jahre alt sein, um die Versicherung abzuschließen.
    • Außerdem musst du bei der Antragstellung deinen Wohnsitz in Deutschland haben.

    So bist du während deines Auslandsaufenthalts optimal geschützt!

  • Wo gilt mein Versicherungsschutz?

    Dein Versicherungsschutz gilt weltweit – du kannst dabei wählen, ob er mit oder ohne die Länder USA und Kanada gelten soll. 

    Das bedeutet, dass du deinen Auslandsaufenthalt in jedem Land deiner Wahl verbringen kannst und überall bestens abgesichert bist. 

    So bist du flexibel und kannst deine Reise sorgenfrei genießen!

  • Wann sollte ich die Versicherung abschließen?

    Du solltest die Work & Travel Versicherung vor deiner Abreise aus Deutschland abschließen. 


    Der Versicherungsschutz beginnt zu dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, vorausgesetzt, du hast den Versicherungsbeitrag rechtzeitig bezahlt. 


    Tipp: Schließe die Versicherung frühzeitig ab, damit du vor deiner Reise alles geregelt hast und sorgenfrei starten kannst!

  • Brauche ich auch eine Versicherung, wenn ich innerhalb Europas studiere und ich meine gesetzliche Krankenversicherung habe?

    Ja, auch wenn du in Europa studierst und gesetzlich krankenversichert bist, ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung sinnvoll. 

    Warum?

    • Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Kosten nur in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums oder in Ländern mit einem Sozialversicherungsabkommen.
    • Krankenrücktransporte nach Deutschland werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt.
    • Erstattungen beschränken sich auf die Kosten, die eine Behandlung in Deutschland verursacht hätte. Sind die Kosten im Ausland höher, musst du den Unterschied selbst zahlen.

    Mit einem zusätzlichen Auslandskrankenschutz schließt du diese Lücken und bist bei Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten oder Rücktransporten finanziell abgesichert – auch innerhalb Europas.

  • Habe ich einen Selbstbehalt?

    • In unseren Tarifen gibt es keinen Selbstbehalt – mit einer Ausnahme:
      Beim Reise-Haftpflichtschutz gibt es einen Selbstbehalt:
      • 20 % (mindestens 50 EUR) bei Mietsachschäden.
      • 10 % (mindestens 150 EUR) bei Schäden am Haushalt deiner Gastfamilie.

    Das bedeutet, dass du in den meisten Fällen keine zusätzlichen Kosten tragen musst, außer bei den oben genannten speziellen Haftpflichtfällen.

  • Wie lange kann ich mich versichern?

    Du kannst dich für einen Zeitraum von einem Tag bis zu fünf Jahren (1825 Tage) versichern. 

    Die Laufzeit ist flexibel und kann genau an die Dauer deines Auslandsaufenthalts angepasst werden. So bist du immer so lange geschützt, wie du es brauchst!

  • Habe ich auch Schutz wenn ich meinen Auslandsaufenthalt für einen Heimataufenthalt unterbreche?

    Ja, dein Versicherungsschutz gilt auch, wenn du während deines Auslandsaufenthalts für einen Heimaturlaub nach Deutschland zurückkehrst. 

    Wichtig:

    • Der Schutz ist auf 6 Wochen pro Jahr begrenzt.

    Das bedeutet, dass du auch während eines kurzen Besuchs bei Familie und Freunden in Deutschland abgesichert bist!

  • Kann ich meinen Versicherungsvertrag verlängern?

    Ja, du kannst deinen Versicherungsvertrag verlängern, wenn du deinen Auslandsaufenthalt verlängern möchtest. Dafür wird ein Anschlussvertrag abgeschlossen.

    Wichtig:

    • Du musst den Antrag auf die Anschlussversicherung vor Ablauf der ursprünglichen Versicherung stellen.
    • Die maximale Vertragslaufzeit von fünf Jahren darf auch mit der Anschlussversicherung nicht überschritten werden.

    So bleibst du auch bei einer längeren Reise durchgehend abgesichert!

  • Was ist im Auslandskrankenschutz versichert?

    Der Auslandskrankenschutz übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen während deines Auslandsaufenthalts. Folgende Leistungen sind enthalten:

    • Ambulante und stationäre Behandlungen
    • Schmerzstillende zahnärztliche Behandlungen
    • Kosten für Medikamente und Verbandmittel
    • Behandlungen während der Schwangerschaft, Entbindungen und Hebammenleistungen
    • Rücktransport ins Heimatland, falls medizinisch notwendig

    Die genauen Leistungen und Obergrenzen findest du in den Versicherungsbedingungen. Mit dem Premium-Tarif bist du umfassender abgesichert und kannst zusätzliche Vorteile nutzen.

  • Was ist im Reise-Haftpflichtschutz enthalten?

    Was ist im Reise-Haftpflichtschutz enthalten?

    Der Reise-Haftpflichtschutz schützt dich, wenn du während deines Auslandsaufenthalts einen Schaden verursachst. 

    Was wird übernommen?

    • Prüfung der Haftpflichtfrage: Wir überprüfen, ob du wirklich haftbar bist.
    • Abwehr unberechtigter Ansprüche: Falls jemand zu Unrecht Schadenersatz fordert, wehren wir diese Ansprüche ab.
    • Kosten eines Rechtsstreits: Falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt, übernehmen wir die Kosten.
    • Sicherheitsleistungen: Wenn aufgrund von Schadenersatzforderungen Rentenzahlungen geschuldet werden, leisten wir Sicherheitszahlungen.

    Welche Schäden sind versichert?

    • Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens: Z. B. wenn du versehentlich eine Person oder deren Eigentum schädigst.
    • Mietsachschäden: Schäden an gemieteten Unterkünften (z. B. Ferienwohnung).
    • Schäden am Haushalt deiner Gastfamilie: Wenn du etwas in der Unterkunft deiner Gastfamilie beschädigst.
    • Schlüsselverlust: Wenn du einen Schlüssel verlierst und ein Schloss ersetzt werden muss.

    Die genauen Konditionen sind in den Versicherungsbedingungen geregelt.

  • Was ist im Reise-Unfallschutz versichert?

    Der Reise-Unfallschutz greift, wenn du durch ein plötzliches Ereignis von außen eine Gesundheitsschädigung erleidest – auch bei Unfällen durch erhöhte Kraftanstrengung, z. B. beim Sport.

    Der Reise-Unfallschutz bietet dir finanzielle Sicherheit bei schweren Unfällen, insbesondere bei Invalidität, Todesfall oder hohen Bergungskosten. 

    Die genauen Konditionen und Obergrenzen findest du in den Versicherungsbedingungen.

  • Was ist im Reise-Gepäckschutz enthalten?

    Der Reise-Gepäckschutz sichert alle Gegenstände ab, die du für deinen persönlichen Bedarf mit auf die Reise nimmst, sowie Geschenke, die du auf der Rückreise dabei hast. Der Versicherungsschutz greift bei Zerstörung oder Verlust deines Gepäcks. Dabei wird stets der Zeitwert als Versicherungswert angesetzt.

    Gegen welche Ereignisse bist du abgesichert?

    • Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck (z. B. beim Transport durch Fluggesellschaften).
    • Lieferüberschreitungen (z. B. verspätete Gepäcklieferung bei Flugreisen).
    • Strafbare Handlungen Dritter, wie Diebstahl oder Vandalismus.
    • Schäden durch Verkehrsunfälle, in denen dein Gepäck beschädigt wird.
    • Schäden durch Brand, Explosion oder Elementarschäden (z. B. Überschwemmung).

    Die genauen Entschädigungsgrenzen sind den Versicherungsbedingungen zu entnehmen!

  • Was beinhaltet der Notfallschutz?

    Der Notfallschutz bietet dir umfangreiche finanzielle und organisatorische Unterstützung in vielen kritischen Situationen während deiner Reise. Er übernimmt Kosten oder stellt dir in bestimmten Fällen ein Darlehen zur Verfügung. Die genauen Regelungen und Rückzahlungspflichten findest du in den Versicherungsbedingungen.

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