Bleibe immer mobil – egal wo du bist!

Kleiner Beitrag

– großer Schutz

Dein (fast) neues Lieblingsrad kannst du bei uns schon ab 2,18 EUR im Monat und bis zu einem Kaufpreis von 10.000 EUR versichern – Dafür bekommst du im Schadenfall bis zu 75 % deines Kaufpreises zurück.

Immer mobil

– in ganz Europa

Ob in der Stadt oder auf einer Radreise, wir schützen dich vom Diebstahl bis zur Reparatur. Von der Pannenhilfe vor Ort bis zum Pick-up-Service. Auf uns ist Verlass.

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Schneller Abschluss – in nur wenigen Schritten.

Online Schadenmeldung – schnelle und unkomplizierte Auszahlung. Damit bist du schnell wieder on the Rad again!

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Sekundenschnell ein paar Fragen und Antworten für dich

  • Warum brauche ich eine Fahrradversicherung, wenn ich schon eine Hausratversicherung habe?

    Eine Hausratversicherung schützt dein Fahrrad nur bei Einbruchdiebstahl aus deiner Wohnung, deinem Haus oder deiner Garage. Unsere Fahrradversicherung bietet dir dagegen:

    • Rund-um-die-Uhr-Schutz weltweit: Dein Fahrrad ist gegen Diebstahl und Beschädigung geschützt – ohne Einschränkungen durch Uhrzeit oder Ort.
    • Notfallhilfe in Europa: Bei einer Panne helfen wir dir, z. B. mit einem Abschleppdienst oder einer Werkstatt.
    •  Mehr Leistungen: Wir übernehmen Reparaturkosten, Verschleißschäden und bieten dir einen Schutzbrief bei Pannen oder Unfällen – das gibt es bei der Hausratversicherung nicht.
  • Welche Fahrräder können versichert werden?

    •  Dein Fahrrad oder E-Bike darf beim Abschluss der Versicherung nicht älter als 42 Monate sein.
    •  Der Kaufpreis (inkl. Schloss, Zubehör und Gepäck) darf maximal 10.000 Euro betragen.
    • Es muss privat genutzt und bei einem offiziellen Fachhändler gekauft worden sein. Als Nachweis reicht die Originalrechnung.
  • Welche Fahrräder können nicht versichert werden?

    Wir können leider keine Versicherung anbieten für:

    • Gebrauchte Fahrräder oder solche, die von Privatpersonen gekauft wurden.
       Räder, die älter als 42 Monate sind.
    • Spezielle Räder wie Carbonräder, Velomobile, Dirtbikes oder Eigenbauten (wenn der Umbauwert mehr als 20 % des Kaufpreises beträgt).
    • Gewerblich genutzte Fahrräder oder Räder von Sharing-Anbietern.
    • Räder, die eine Zulassung oder Versicherungspflicht benötigen.
    • Fahrräder, die nicht bei einem offiziellen Fachhändler gekauft wurden.
  • Welche Sicherheitsanforderungen gibt es?

    Damit dein Fahrrad gut geschützt ist und der Versicherungsschutz greift:

    •  Schließe dein Fahrrad mit einem Schloss (ab 29 Euro) an einen festen Gegenstand an.
    • Für Fahrräder ab 1.000 Euro Kaufpreis empfehlen wir ein Schloss ab 49 Euro oder eines mit ADFC- oder VdS-Zertifizierung.
    • Diese Regel gilt auch für Gemeinschaftskeller oder Fahrradträger am Auto.
  • Was muss ich im Schadenfall tun?

    1. Bei Pannen oder Notfällen: Ruf unsere Hotline unter +49 346 465 465 an. Wir helfen dir beispielsweise mit Pannenhilfe, bei der Suche nach einer Fahrradfachwerkstatt vor Ort, Abschleppdienst oder einem Ersatzfahrrad.

    2. Bei Diebstahl oder Beschädigung: Melde den Schaden direkt online über unser Schadenformular. Wir setzen uns dann mit dir in Verbindung.

     

    Wichtig: Melde Diebstähle oder Unfälle auch bei der Polizei und reiche eine Liste der gestohlenen oder beschädigten Gegenstände ein.                            
                                                                                                                                                                                                                                             

  • Muss ich ein neues Fahrrad kaufen, wenn mein altes gestohlen wurde?

    Ja, im ersten Versicherungsjahr musst du dir ein neues Fahrrad kaufen, um eine Erstattung zu erhalten. 

    Das neue Fahrrad muss mindestens so viel kosten wie die Erstattung, die du von uns bekommst.

  • Welche Unterlagen brauche ich im Schadenfall?

    • Rechnungen und Kaufbelege für das Fahrrad, das Schloss und Zubehör.
    • Bei Reparaturen: die Reparaturkostenrechnung.
    • Bei Diebstahl oder Unfall: eine Kopie der Polizeianzeige.
  • Warum ist die Rahmennummer wichtig?

    Die Rahmennummer hilft, dein Fahrrad eindeutig zu identifizieren. Du musst sie bei Vertragsabschluss angeben. Falls dein Fahrrad keine Rahmennummer hat, lass es bei einem Fachhändler, dem ADFC oder der Polizei codieren.

  • Wann greift der Schutz bei Verschleißschäden?

    • Dein Fahrrad darf nicht älter als 3 Jahre sein.
    • Es gibt eine Wartezeit von 6 Monaten nach Vertragsabschluss, bevor wir Verschleißschäden übernehmen.    
    • Nach dem Austausch von Reifen oder Bremsen beginnt für diese Teile eine neue Wartezeit von 6 Monaten.
  • Warum gibt es die Versicherung nicht überall in Deutschland?

    In manchen Regionen Deutschlands gibt es besonders viele Fahrraddiebstähle. Dort können wir die Versicherung leider nicht anbieten, weil die Kosten für Schäden zu hoch wären. Wir beobachten die Situation aber und hoffen, bald wieder überall verfügbar zu sein.

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Detaillierte Informationen zu unserer Fahrrad- und E-Bike-Versicherung

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